- Kein genereller Leinenzwang
Hund muss in sich aber in Sicht und Einwirkungsbereich des Hundeführers aufhalten, ansonsten ist der Hund an einer nicht flexiblen, biss und reißfesten Leine zu führen, die höchstens 2 m lang ist. - Leinenzwang:
Im Bürgerpark, Stadtpark und dem Park am Berenbostler See
In den Wildschongebieten ganzjährig
Bei Märken, Umzügen, Aufzügen, Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen
50m um Schulen und Kindergärten - Eine Hundefreilauffläche im Stadtpark am Berenbostler See
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